Qualität hat bei uns
oberste Priorität
oberste Priorität
Unsere
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung
Unser Qualitätsmanagementsystem wird regelmäßig von international anerkannten Prüfstellen überwacht und auditiert. Sämtliche Fertigungsprozesse unterliegen einer permanenten Kontrolle. Im Rahmen dieser Überwachung stellt die Schliffbildanalyse einen integralen Bestandteil unseres Qualitätsmanagements dar.
Abnahme nach IPC/WHM-A-620 Klasse 2
Die Abnahmekriterien für elektronische Baugruppen, wie sie im IPC/WHM-A-620 definiert sind, bilden die Grundlage unseres Handelns. Unsere Belegschaft ist diesen Anforderungen entsprechend zertifiziert. Der IPC/WHM-A-620 Klasse 2 legt den Standard für die Herstellung und Installation von mechanisch gesicherten und gelöteten Schaltverbindungen, Kabeln und Kabelbäumen fest.
Unsere Mitarbeiter durchlaufen regelmäßige Schulungen, welche unser Firmengründer und dessen Sohn Kurt Höller kontinuierlich anbieten, da beide Herren IPC zertifizierte IPC Trainer sind.
Wir haben somit ganz nahe an unserem Unternehmen Zugriff auf zertifizierte und fundiert ausgebildete IPC Trainer die Ihre Zertifikate in den USA erworben haben.
Aus der Vergangenheit sind wir das Unternehmen welches die IPC – Norm überhaupt erst in den Markt der Kabelkonfektion eingeführt hat.
Wir produzieren nach IPC Norm bereits so lange, da wußten manche Mitbewerber noch nicht was IPC überhaupt ist und haben die Normierung auch bei einer Reihe unserer Kunden als Qualitätsmaßstab eingeführt für uns und unsere Mitbewerber.
Wir leben IPC!
Verbauung RoHS-2 konformer Materialien
Die EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS-2) hat das Ziel, bedenkliche Komponenten aus Elektronikschrott zu eliminieren. Umwelt- und gesundheitsschädigende Bestandteile sollen durch gleichwertige, unproblematische Produkte ersetzt werden.
Unmittelbar von der Richtlinie betroffen sind neben den Herstellern auch Unternehmen, die entsprechende Bauelemente, Komponenten und Geräte innerhalb der EU in Verkehr bringen. Unser Betrieb verwendet ausschließlich RoHS-2 konforme Materialien.
Anerkennung der REACH-Verpflichtung
Die EU-Verordnung 1907/2006 (REACH) fordert ein, dass innerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung ausschließlich im Vorfeld der Markteinführung registrierte Chemikalien in Umlauf gebracht werden dürfen. Sie verpflichtet die Industrie zur Registrierung und zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.
Die HOELLER ELECTRONIC GmbH befasst sich mit der Kabelkonfektionierung und produziert keine chemischen Erzeugnisse. Im Sinne der REACH-Verordnung Artikel 3, Absätze 3+13 zählen wir zu den sogenannten nachgeschalteten Anwendern und unterliegen keiner Registrierungs- sowie Dokumentationspflicht. Im Falle einer bestimmungsgemäßen Verwendung unserer Produkte setzen diese keine schädlichen Substanzen frei.
Im hypothetischen Fall, dass die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Inhaltsstoffe unserer Erzeugnisse als besorgniserregend einstuft, ist es für uns als verantwortungsbewusstes Unternehmen eine Selbstverständlichkeit, der Verpflichtung zur Informationsweitergabe gemäß REACH Artikel 33 nachzukommen. Nach heutigem Stand ist es jedoch unwahrscheinlich, dass unsere Produkte und Produktkomponenten je betroffen sein werden.